Weitere Entscheidung unten: KG, 27.09.1993

Rechtsprechung
   KG, 16.09.1993 - (4) 1 Ss 86/93 (41/93)   

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https://dejure.org/1993,5230
KG, 16.09.1993 - (4) 1 Ss 86/93 (41/93) (https://dejure.org/1993,5230)
KG, Entscheidung vom 16.09.1993 - (4) 1 Ss 86/93 (41/93) (https://dejure.org/1993,5230)
KG, Entscheidung vom 16. September 1993 - (4) 1 Ss 86/93 (41/93) (https://dejure.org/1993,5230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inaugenscheinnahme; Augenschein; Gericht; Hauptverhandlung; Einführung; Gutachten; Sachverständiger; Schriftproben; Schriftprobe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO §§ 261, 250, 79

Papierfundstellen

  • StV 1993, 628
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08

    Darlegung der Urteilsgründe in nachprüfbarer Weise; Ausführungen zur

    Sie wären umso mehr erforderlich gewesen, als die Schriftvergleichung in der Regel die Zuziehung eines Sachverständigen - auf dessen Zuziehung nur in ganz eindeutigen Fällen verzichtet werden kann (Krause in LR, a.a.O., § 93 Rdnr. 3) - erfordert (Meyer-Goßner, a.a.O., § 93 Rdnr. 1; Rogall in SK-StPO, § 93 Rdnr. 18), da das Gericht nur selten über hinreichende eigene Sachkunde verfügt (Eisenberg, a.a.O., Rdnr. 1965) und selbst Schriftgutachten durch Schriftvergleich häufig fehlerbehaftet sind, so dass ihre Ergebnisse in aller Regel mit besonderer Vorsicht gewürdigt (Senat StV 1993, 628, 629) bzw. - in besonderen Fällen - Zweitgutachten von Amts wegen eingeholt werden müssen (OLG Düsseldorf StV 1986, 376, 377; 1991, 456, 457).
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Rechtsprechung
   KG, 27.09.1993 - 4 Ws 249/93   

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https://dejure.org/1993,5467
KG, 27.09.1993 - 4 Ws 249/93 (https://dejure.org/1993,5467)
KG, Entscheidung vom 27.09.1993 - 4 Ws 249/93 (https://dejure.org/1993,5467)
KG, Entscheidung vom 27. September 1993 - 4 Ws 249/93 (https://dejure.org/1993,5467)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • StV 1993, 628
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Angeklagten gegen die Aufrechterhaltung einer

    Darüber hinaus ergibt sich aus § 142 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO, dass das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Angeklagtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist, so dass dem Angeklagten ein Rechtsanwalt seines Vertrauens beizuordnen ist, wenn er ihn rechtzeitig benennt und wichtige Gründe nicht entgegen stehen; andernfalls wird sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt (Senat StV 1993, 628; BVerfGE 39, 238, 243; 68, 237, 256; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 9; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 7).

    Auch wenn - wie hier - ein weiterer Verteidiger zur Verfahrenssicherung neben einem Wahlverteidiger bestellt werden soll, ist dem Angeklagten zuvor Gelegenheit zur Bezeichnung eines Rechtsanwalts nach § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO zu geben (Senat StV 1993, 628 und Beschluss vom 31. Mai 1999 - 4 Ws 140/99 - [juris]; OLG Stuttgart StV 1990, 55; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 10; Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 8).

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